Neben dem Elterngeld für Hartz IV Bezieher und dem befristeten Zuschlag zum Arbeitslosengeld 2 beim Übergang vom normalen Arbeitslosengeld zu Hartz IV hat die Bundesregierung noch weitere Sparmaßnahmen bei den Sozialleistungsbeziehern geplant. Die Jobcenter zahlen für die Hartz IV Bezieher künftig auch keine Beiträge in die Rentenversicherung ein… …weiterlesen bei Sozialhilfe24
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Veröffentlicht unter:Nachrichten
Veröffentlicht am 17. Juni 2010
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